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   VGH Baden-Württemberg, 02.07.1992 - 4 S 3111/91   

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https://dejure.org/1992,5461
VGH Baden-Württemberg, 02.07.1992 - 4 S 3111/91 (https://dejure.org/1992,5461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.1992 - 4 S 3111/91 (https://dejure.org/1992,5461)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 4 S 3111/91 (https://dejure.org/1992,5461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Folgen einer fehlerhaften Verweisung nach GVG § 17a Abs 2; Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei schulischem Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis; Inhalt des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 515
  • VBlBW 1992, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1992 - 4 S 3111/91
    Voraussetzung ist, daß durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (BVerwGE 69, 366; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 23.2.1984, NJW 1984, 1482).
  • VGH Bayern, 31.05.2001 - 9 B 99.2581

    Vorkaufsrecht nach Art. 34 BayNatSchG

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  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 8 OB 32/11

    Für Streitigkeiten um die Rückgewähr der von einer Kommune als verlorener

    Aus diesem maßgebenden tatsächlichen Vorbringen der Klägerin, das die Beklagte insoweit zudem bestätigt, ergibt sich nach dem eingangs dargestellten Maßstab auch bei der gebotenen objektiven Betrachtung (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1991 - III ZR 53/90 -, NJW 1991, 1686, 1687; BVerwG, Urt. v. 25.3.1982 - 2 C 30.79 -, NVwZ 1983, 220; Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.6.1994 - 20 C 94.1124 -, NVwZ-RR 1995, 121; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.7.1992 - 4 S 3111/91 -, NVwZ-RR 1993, 515, 516) das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 6 S 1338/90

    Zur Gewährung von Sozialhilfe als Darlehen zur Erstanschaffung von Möbeln und

    Wenn die Kläger etwa meinen, die seinerzeitige Aufnahme des Darlehens sei eine Folge des Vorgehens der Beklagten gewesen und sie hätten nunmehr Anspruch auf Beseitigung dieser Folge, so müssen sie sich schon entgegenhalten lassen, daß der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch keine Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Erfüllung eines entweder rechtswidrig abgewiesenen oder anderweitig nicht erfüllten Leistungsanspruchs bieten kann (vgl. BVerwGE 28, 145, 175; 69, 366, 373 f.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.02.1984, NJW 1984, 1482; Urt. v. 02.07.1992 - 4 S 3111/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1994 - 3 S 414/94

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Beförderungsleistung innerhalb eines

    Für die hiernach zu treffende Entscheidung über den Rechtsweg ist der objektiv-rechtliche Charakter des Klageanspruchs maßgebend; auf die rechtliche Bewertung der Klägerin kommt es nicht an (BVerwG, Urteil vom 25.3.1982, NVwZ 1983, S. 220 f; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 2.7.1992, NVwZ-RR 1993, S. 515 f.; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15.12.1992, NVwZ 1993, S. 359).
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